Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die unter der Marke Platzprofis ausgeführt werden.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Vertragspartner ist Schmitz Universe, Inhaber: Jonas Schmitz, Friedrich-Mohr-Straße 1, 56070 Koblenz (nachfolgend „wir“). Platzprofis ist eine Marke dieses Unternehmens.
(2) Diese Bedingungen gelten für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Abholungen und die damit verbundenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
(3) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben.
(2) Preisangaben, die wir ohne Besichtigung abgeben – etwa telefonisch oder anhand von Fotos –, sind unverbindliche Einschätzungen. Ein Festpreis entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot nach Besichtigung oder nach Prüfung ausreichend aussagekräftiger Aufnahmen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt – in Textform, mündlich oder dadurch, dass er die Ausführung zulässt. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
§ 3 Berechtigung zur Beauftragung
(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Beauftragung und zur Verfügung über das Räumgut berechtigt zu sein.
(2) Bei Erbengemeinschaften ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Bei Betreuungen oder Vorsorgevollmachten ist die Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen. Beauftragt ein Vermieter die Räumung einer noch nicht geräumten Mietwohnung, hat er sicherzustellen, dass ihm die Verfügungsbefugnis zusteht.
(3) Stellt sich heraus, dass die Berechtigung nicht bestand, stellt der Auftraggeber uns von Ansprüchen Dritter frei.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Enthalten sind regelmäßig die Räumung des vereinbarten Bereichs, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung einschließlich Nachweis.
(2) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Renovierungs- und Malerarbeiten, Entfernung fest verbauter Bodenbeläge, Fliesen oder Tapeten, Rückbau an Elektro-, Wasser- oder Heizungsinstallationen, Endreinigung über eine besenreine Übergabe hinaus sowie die Beantragung einer Halteverbotszone.
(3) Ausgeschlossen sind Arbeiten an Asbest und künstlichen Mineralfasern. Diese erfordern einen Fachbetrieb mit eigenem Verfahren; wir vermitteln auf Wunsch weiter.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und eine Ansprechperson erreichbar oder anwesend ist,
- Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, vorher entfernt oder deutlich gekennzeichnet sind,
- auf Schadstoffe, Bauschutt und besondere Gefahren vor Arbeitsbeginn hingewiesen wird,
- persönliche Unterlagen, Wertsachen und Datenträger vorher gesichert werden.
Unterbleibt die Kennzeichnung nach Satz 2, haften wir für die Entsorgung dieser Gegenstände nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Preise, Mehraufwand und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Ein vereinbarter Festpreis bleibt bestehen, auch wenn die Arbeiten länger dauern als geplant. Er setzt voraus, dass die Angaben des Auftraggebers zutreffend waren.
(3) Weicht die tatsächliche Menge oder Beschaffenheit erheblich von der Grundlage des Angebots ab – insbesondere bei nicht angekündigtem Bauschutt, Schadstoffen oder erheblich größerer Menge –, teilen wir dies vor Fortsetzung der Arbeiten mit und legen einen angepassten Preis vor. Der Auftraggeber kann diesen annehmen oder den Vertrag beenden; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
(4) Die Vergütung ist nach Abnahme ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei größeren Aufträgen können wir eine Anzahlung verlangen.
§ 7 Räumgut, Wertanrechnung und Fundstücke
(1) Mit der Räumung geht das Eigentum am Räumgut auf uns über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir führen es der Verwertung oder Entsorgung zu.
(2) Eine vereinbarte Wertanrechnung beruht auf einer praxisnahen Einschätzung, nicht auf einem Gutachten. Zusagen über die Höhe einer Anrechnung stehen unter dem Vorbehalt des tatsächlich Vorgefundenen.
(3) Finden wir Bargeld, Schmuck, Urkunden oder erkennbar bedeutsame persönliche Gegenstände, teilen wir das dem Auftraggeber unverzüglich mit und übergeben sie ihm. Dieser Punkt gilt unabhängig von Absatz 1.
(4) Bei potenziell hochwertigen Einzelstücken, Kunst oder Sammlungen empfehlen wir eine sachverständige Bewertung vor der Räumung. Wir erstellen keine Gutachten.
§ 8 Termine
(1) Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt sind. Bei Abholungen kann statt einer Uhrzeit ein Zeitfenster vereinbart werden; wir melden uns dann vorab.
(2) Sagt der Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem Termin ab oder ist das Objekt nicht zugänglich, können wir eine Anfahrtspauschale berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei höherer Gewalt, Unwetter oder unvorhersehbarem Ausfall verschiebt sich der Termin. Schadensersatzansprüche entstehen dadurch nicht.
§ 9 Abnahme und Mängel
(1) Nach Abschluss erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand mit Fotos.
(2) Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden an Gegenständen, die entgegen § 5 nicht gekennzeichnet oder auf deren Empfindlichkeit nicht hingewiesen wurde, haften wir nur nach Absatz 1.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen wurden – etwa telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Website –, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, benötigen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen in Textform. Widerrufen Sie danach, schulden Sie Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 12 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats nicht eingeschränkt werden.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Koblenz.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Hinweis: Diese Bedingungen wurden für den konkreten Betrieb formuliert, sind aber keine Rechtsberatung. Vor dem ersten Einsatz sollten sie – insbesondere die Regelungen zu Haftung, Widerruf und Eigentumsübergang – einmal anwaltlich geprüft werden.