Wenn eine Wohnung nach einem Todesfall aufzulösen ist, fällt diese Aufgabe fast immer in eine Zeit, in der ohnehin viel zu regeln ist. Häufig wohnen Angehörige weit entfernt, Fristen des Vermieters laufen, und in der Wohnung liegen Dinge, über die niemand leichtfertig entscheiden möchte. Diese Übersicht bringt die Schritte in eine Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat.
Zuerst: nichts überstürzt entsorgen
Der wichtigste Rat vorab: Räumen Sie nicht sofort. Zwischen Unterlagen, in Schubladen, in Büchern und in Kleidung finden sich regelmässig Dokumente und Wertsachen, die später gebraucht werden. Verschaffen Sie sich erst einen Überblick, sichern Sie die Unterlagen, und räumen Sie danach.
Diese Unterlagen zuerst sichern
- Mietvertrag, Kündigungsschreiben und Korrespondenz mit dem Vermieter
- Versicherungsunterlagen, insbesondere Sterbegeld- und Lebensversicherungen
- Kontounterlagen, Sparbücher, Depotauszüge, Bausparverträge
- Renten- und Pensionsbescheide
- Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Betreuungsunterlagen
- Verträge über Strom, Gas, Telefon, Abonnements und Mitgliedschaften
- Ausweisdokumente, Urkunden, Stammbuch
Die Reihenfolge in der Praxis
- Mietverhältnis klären: Fristen, Kündigung und Übergabetermin. Daraus ergibt sich Ihr zeitlicher Rahmen.
- Zugang organisieren: Wer hat Schlüssel? Ist eine Vollmacht nötig? Bei mehreren Erben Einigkeit über den Umfang herstellen.
- Unterlagen und persönliche Gegenstände sichern.
- Angebot einholen: Fotos oder Besichtigung, dann schriftliches Festpreisangebot.
- Räumung durchführen lassen, verwertbare Gegenstände prüfen.
- Besenreine Übergabe, möglichst mit Fotodokumentation für die Abnahme.
Wenn Sie nicht vor Ort wohnen
Das ist eher die Regel als die Ausnahme, und es funktioniert. Zugang und Schlüsselübergabe lassen sich mit dem Vermieter oder der Verwaltung abstimmen, die Räumung läuft ohne Ihre Anwesenheit, und das Ergebnis wird mit Fotos dokumentiert. Wichtig ist nur, vorab schriftlich festzuhalten, worauf besonders geachtet werden soll: bestimmte Möbelstücke, Fotoalben, Schmuck, Unterlagen.
Was mit persönlichen Dingen geschieht
Erkennbar persönliche Dokumente, Fotos, Urkunden und Erinnerungsstücke sollten bei einer Räumung aussortiert und zusammengelegt werden, nicht mit entsorgt. Das ist Teil einer sorgfältigen Nachlassauflösung. Für die datenschutzgerechte Vernichtung von Unterlagen, die niemand mehr braucht, gibt es Fachbetriebe – das lässt sich mit beauftragen.
Kosten und Wertanrechnung
Der Preis richtet sich nach Größe, Füllgrad, Zugang und Entsorgungsaufwand. Verwertbare Gegenstände können angerechnet werden und senken die Kosten. Wenn potenziell hochwertige Einzelstücke, Kunst oder umfangreiche Sammlungen im Spiel sind, lohnt eine sachverständige Bewertung vor der Räumung – auch, um unter mehreren Erben eine belastbare Grundlage zu haben.